Meisterschaftsordnung des Landesverbandes Saarländischer Segler e.V. – Modellsegeln Der Landesverband Saarländischer Segler – Sparte Modellsegeln – veranstaltet jährlich Landesmeisterschaften. Er beauftragt seinen Mitgliedsverein, diese Meisterschaften nach folgenden Bestimmungen auszurichten:
1. Durchführung der Landesmeisterschaften Der Vorstand des LVSS setzt auf Vorschlag der Modell-Segel-Freunde Saar e.V. die durchzuführenden Regatten fest. Es wird jährlich nur eine Saarland- Meisterschaft ausgefahren. Die Einteilung der auszufahrenden SM- Klassen werden jährlich vom MSF Vorstand neu festgelegt. Kann die Klassenmeisterschaft wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden wird eine Ausgleichermeisterschaft durchgeführt. Fällt eine durchzuführende Landesmeisterschaft dagegen wetterbedingt aus, so kann sie zu einem späteren, noch festzusetzendem Regattatermin dieser Bootsklasse nachgeholt werden.
Verbandklasse - Klassenübersicht: 1. Klasse - Modellyachten bis 80 cm CWL 2. Klasse - Modellyachten über 80 cm CWL 3. Klasse - Historische Yachten, hier müssen die Originale vor mehr als 70 Jahre gebaut worden sein. Eine Klassifizierung nach Segelart findet nicht statt. 4. Klasse - Mehrrumpfboote Die einzelnen Klassen müssen, um in die Wertung zu kommen, mit mindestens 7 Booten gestartet sein.
2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Seglerinnen und Segler, die Mitglied in einem, dem DSV angehörenden Segelverein sind. Saarlandmeister wird das erste Saarländische Boot aus dem Platzierungsergebnis der Regatta.
3. Wertung Innerhalb der jeweiligen Klassen werden die Boote über den sogenannten Rennwert vergleichbar gemacht, über den aus den grundlegenden leistungsrelevanten Parametern eines Bootes: Wasserlinienlänge, Segelfläche und Verdrängung (Gewicht) ein Faktor für die ersegelten Zeiten errechnet wird. Für die Meisterschaft sind mindestens 5 Läufe an mehreren Tagen (mindestens 2 Tage) auszuschreiben. Bei 4 bis 9 vollständigen Wettfahrten wird 1 Streicher vorgenommen. Die Saarlandmeisterschaft kann nur gewertet werden, wenn mindestens 1 gültige Wettfahrt durchgeführt wurde. An Regentagen oder bei Windstärken über 6 m/s wird die Wettfahrt abgesagt und auf einen Ersatztermin (bereits festgelegten Regattatermin laut Regattenkalender) verschoben. Die Wertung erfolgt nach dem vom DSV vorgesehenen, im AFM festgeschriebenen, MSS (Most Simple System) (Gerd Mentges Feb. 2001) / Low- Point Systems.
4. Proteste und Berufungen Das Ergebnis von Protestverhandlungen aus den einzelnen Wertungsregatten ist dem LVSS mitzuteilen. Bei Berufungen ist dem LVSS eine Kopie der Protestunterlagen zur Verfügung zu stellen.
5. Preise und Siegerehrungen Der Landesverband Saarländischer Segler gibt an die Saarlandmeister jeder Klasse einen Ehrenpreis: „Saarlandmeister der Klasse .................“. Die Siegerehrung der Landesmeister und der Platzierten wird unverzüglich nach der Regatta durchgeführt.
6. Inkrafttreten der Meisterschaftsordnung Diese Meisterschaftsordnung tritt nach Beschluss des Seglerrates vom 18.02.2013 mit Beginn der Saison 2013 in Kraft.